IT

Softwareentwickler (m|w|d)

Softwareentwickler (m|w|d)
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Festanstellung
VR Coaster
Kaiserslautern
Du bist interessiert an dem spannenden und aktuellen Thema „Virtual Reality“?

Seit 2014 beschäftigen wir uns bei VR Coaster mit der Revolutionierung dieses neuen Mediums. Wir bringen Virtual Reality auf reale Fahrgeschäfte wie Achterbahnen oder Freifalltürme - weltweit, in nahezu allen großen Vergnügungsparks.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir als Verstärkung für unser Team in Kaiserslautern einen Softwareentwickler (m|w|d)

Dein Aufgabengebiet

  • Implementieren von VR-Systemen für Fahrgeschäfte wie Achterbahnen, Freifalltürme, Flatrides, Free-Roaming-Attraktionen etc.
  • Implementieren von Werkzeugen zum Betrieb der VR-Rides (z. B. Steuerung von Inhalten, Generieren von Statistiken)
  • Spezifizierung der Implementierungs-Details
  • Entwicklung von automatisierten Tests
  • Spezifizierung, Aufsetzen, Integrieren und Implementieren von Werkzeugen für den Entwicklungsprozess

Dein Profil

  • Technologie begeistert Dich, und Du liebst es, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und Neues zu lernen
  • Als erfahrener Software-Entwickler bringst Du tiefe Kenntnisse von Software-Strukturen, Entwicklungsmustern, Paradigmen und Synchronisationstechniken mit
  • C#/.NET und asynchrone Programmierung beherrschst Du sicher
  • Erfahrungen mit Client/Server-Architekturen runden Dein Profil ab
  • Dank guter mathematischer Kenntnisse und einer Ausbildung oder einem Hochschulabschluss in Informatik bist Du bestens für anspruchsvolle Projekte gerüstet
  • Du hast Spaß daran, Teil eines jungen, dynamischen Teams zu sein, fühlst Dich in einem Unternehmen mit flachen Hierarchien wohl
  • Du arbeitest gerne vor Ort an Deinem Projekt

Wir bieten Dir

  • Interessante Projekte und eigenverantwortliche Aufgaben unter Einsatz der neuesten Technologien
  • Maßgebliche Mitgestaltung, vom Konzept bis hin zum fertigen Produkt
  • Kollegiales Betriebsklima in einem dynamischen Arbeitsumfeld
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Urlaubsanspruch von 30 Tagen
  • Attraktive und leistungsgerechte Vergütung